Hausordnung der Theresia-Gerhardinger-Realschule Weichs

Herzlich willkommen in unserer Schulgemeinschaft!
Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte bei uns wohlfühlen, dass wir in einem guten Schulklima zusammenarbeiten, und ganz besonders, dass das Lernen Freude bereitet. Der respektvolle, höfliche und faire Umgang zwischen Schülerin­nen, Schülern und Lehrkräften sowie dem Personal aus den Bereichen Hausmeister, Reinigung, Sekretariat und Tagesheim (OGT) ist für uns selbstverständlich. Zusammen sind wir bestrebt, eine tolerante, vertrauensvolle und angst- wie auch gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Damit dies gelingt, ist die Mithilfe jedes Einzelnen erforderlich.
Gemeinsam haben wir deshalb Regeln aufgestellt.

1. Zusammenleben in der Schule

I. Verhalten der Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn

1. Das Schulgebäude ist Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
2. Den Bereich der Ein- und Durchgänge und der Treppen halten wir frei.
3. Mit dem ersten Läuten begeben wir uns alle zum Klassenzimmer bzw. zu den Fach­räumen.
4. Wenn für uns der Unterricht später beginnt, können wir uns in der Aula aufhalten. Es ist selbstverständlich, dass wir den laufenden Unterricht nicht stören.
5. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, so mel­det unsere Klassensprecherin bzw. unser Klassensprecher dies im Sekretariat.

II. Verhalten der Schülerinnen und Schüler in Pausen

1. Zu Beginn der Pausen begeben wir uns grundsätzlich alle in das als Pausenhof zur Verfügung stehende Außengelände und die Aula (siehe ausgewiesenen Plan im Klas­senzimmer). Die Pause soll nach Möglichkeit im Freien verbracht werden.
Auch der Pausenverkauf ist in der 1. Pause geöffnet und für uns zugänglich. (Zusätz­lich ist der Pausenverkauf von 7:00 – 7:45 Uhr geöffnet.)
2. Zu den Pausen werden die Klassenzimmer von den Lehrkräften abgeschlossen.
Bei einem Wechsel des Unterrichtsraumes (auch Sport) nehmen wir die Schulsachen, Jacken und das Pausenbrot sowie -getränk mit. Jede/Jeder verlässt ihren/seinen Platz so, wie sie/er ihn selbst wiederfinden möchte.
3. Während der 1. Pause können wir die Toiletten im Pausenbereich benutzen.
4. Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Es versteht sich von selbst, dass vor Unterrichtsbeginn eine ordnungsgemäße Entsorgung stattfindet.
5. Vor und nach dem Unterricht stehen uns die Aufenthaltsräume im 1. Stock, die Aula sowie der Pausenhof zur Verfügung.
6. Während der Pausen und in den Vertretungsstunden dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn, wir befinden uns in der Begleitung einer Lehrkraft.
7. Verhalten der iPad-Schüler: das iPad darf nur für Lernzwecke verwendet werden, es dürfen keine Fotos und Videos von Lehrkräften und Mitschülern gemacht werden. Bei Zuwiderhandlungen erfolgen Ordnungsmaßnahmen.

III. Verhalten der Schülerinnen, Schüler und Lehrer nach Unterrichtsende

1. Unseren Platz hinterlassen wir sauber.
2. Die Lehrkraft achtet darauf, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist und die Heizungen auf Stufe 1 stehen. Sie schließt das Klassenzimmer ab.
3. Wenn wir Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsende auf unsere Fahrmöglich­keit warten, halten wir uns ruhig in der Aula, den Aufenthaltsräumen im 1. Stock oder auf dem Außengelände (befestigter Platz) auf.
4. Versicherungsschutz besteht nur für den direkten Schulweg.

IV. Bekleidung

Wir kommen in angemessener Bekleidung in die Schule. Disco- bzw. Strandkleidung ist nicht erwünscht.

2. Sicherheit und Ordnung

Wir gefährden andere Menschen nicht leichtsinnig oder mutwillig und achten fremdes Eigentum.

1. Wir verhalten uns so, dass andere nicht belästigt werden und der Unterricht nicht gestört wird. Dazu gehört auch, dass alle elektronischen Geräte (z.B. Handy, MP3-Player, iPod) auf dem Schulgelände ausgeschaltet sind. In sozialen Netzwerken (,fa­cebook, WhatsApp!, … ) verhalten wir uns so, wie wir selbst behandelt werden möch­ten. Wir beschimpfen, beleidigen und bedrohen niemanden. Außerdem stellen wir keine Bilder, Filme usw. ohne ausdrückliche Genehmigung des Betroffenen/ der Be­troffenen ins Internet.
2. Im Schulgebäude rennen oder rempeln wir nicht. Tische, Fensterbänke und Geländer sind keine Sitzgelegenheiten. Außerdem ist das Sitzen auf Fensterbänken und Gelän­dern u. U. lebensgefährlich.
3. Zu unserer eigenen und zur Sicherheit anderer lassen wir alle Gegenstände zu Hause, die andere und uns selbst gefährden könnten.
4. Im Alarmfall bewahren wir Ruhe und verhalten uns so, wie es der in den Fach- und Klassenzimmern ausgehängte Alarmplan vorgibt.
Die Einrichtungen der Schule können wir nur dann sauber und unbeschädigt erhalten, wenn sich jeder Einzelne dafür verantwortlich fühlt.
Deshalb behandeln wir alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte, Schalter usw. pfleglich und respektieren ebenso selbstverständlich das Eigentum anderer Klassen bzw. anderer Mit­schülerinnen und Mitschüler. Dies bedeutet auch, dass wir unseren Arbeitsplatz sauber verlassen. Jeder hebt am Boden liegenden Müll auf dem Schulgelände auf und entsorgt diesen.
Es dürfen keinerlei Gegenstände aus dem Fenster geworfen werden. *m Interesse aller wollen wir darauf achten, dass wir die Toiletten so hinterlassen, wie wir sie selbst gerne antreffen möchten.
In den Fachräumen halten sich Schülerinnen und Schüler nur in Anwesenheit einer Lehrkraft auf, die für die Benutzung dieser Räume gesonderte Anweisungen gibt.
Die Außenanlagen dürfen zum Spielen genutzt werden, zum Fluss muss ein Sicher­heitsabstand gehalten werden.
Wir werfen nichts in unseren Teich und gehen sorgsam mit den Pflanzen im Kräuter­garten um. Das Insektenhotel wird in Ruhe gelassen.
5. Bemerken wir einen Schaden, so melden wir ihn. Wenn wir selbst einen Schaden verursacht haben, übernehmen wir dafür auch die Verantwortung.
6. Das Rauchen (auch E-Shishas, … ), der Alkohol- und Drogenkonsum sind auf dem ge­samten Schulgelände, dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie dem gegenüber liegenden Sportplatz verboten.
7. Private Verkäufe sind verboten. Sämtliche Verkäufe durch Schülerinnen und Schüler
z. B. bei Sonderaktionen, müssen bei der Schulleitung beantragt und dürfen erst nach Genehmigung durchgeführt werden.

3. Versäumnisse und Beurlaubung

1. Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen sind auf dem Merkblatt Verhinde­rung geregelt. Es gilt in seiner jeweils aktuellen Form.
2. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit liegt die Erstverantwortung bei der Lehrkraft. Der Schulsanitätsdienst steht zur ersten medizinischen Versorgung zur Verfügung. Weitere Hilfe erhalten wir im Sekretariat.

Weichs, Jan 2020

A. Aumüller-Menz
Schulleitung
s. Raisch
Kollegium (MAV)
Christiane Mair
1. Schülersprecherin (SMV)
A. Deeg
Elternbeirat