Es gibt einen neuen Hygieneplan vom KM in dem u. a. auch Näheres zum Thema Maskenpflicht steht (siehe unten). Außerdem ist die Verwendung von sog. smile-by-ego-Masken zzt. nur in äußersten Ausnahmefällen erlaubt, wie z. B.  bei gehörlosen Menschen.  Ein Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung ist der Schulleitung vorzulegen.

 

Auszug aus dem aktuellen Hygieneplan (gültig ab dem 05.10.2020

  1. Besondere Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

6.1 Hinsichtlich der Glaubhaftmachung, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 7. BayIfSMV) gilt: a) 1Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist für einen geordneten Schulbetrieb verantwortlich (Art. 57 Abs. 2 BayEUG). 2 Bezüglich der Glaubhaftmachung bedient er sich der Beweismittel, die nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich gehalten werden. 3 Es können insbesondere Beteiligte angehört oder die schriftliche Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen eingeholt werden (Art. 26 BayVwVfG). 4Diese Beweise sind in freier Beweiswürdigung zu bewerten und es ist auf dieser Grundlage zu entscheiden. b) 1 Ein ärztliches Attest hat hierbei die höchste Aussagekraft. 2 In der Regel ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. c) 1 Es ist insbesondere hinreichend substantiiert darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. 2Dazu muss das Attest zumindest erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. 3 Es muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen …

 

6.3 1Masken, die zur Erkennung der Gesichtsmimik einen durchsichtigen Kunststoffeinsatz enthalten, der von einem textilen Rahmen so umschlossen wird, dass der Mund-Nasen-Bereich vollständig abgedeckt wird und eine luftfilternde Wirkung besteht, können einen gleichwertigen Ersatz für eine Stoffmaske darstellen.