Informationen zur Abschlussprüfung

Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Eltern,

auf diesen Seiten haben wir wichtige Informationen zur Abschlussprüfung zusammengestellt. Wir haben uns bemüht, die Regelungen in möglichst verständlicher Weise zu erklären. Detailliertere Angaben könnt ihr/können Sie in der Realschulordnung nachlesen.

1. Prüfungen und Prüfungstermine

Es finden vier schriftliche Prüfungen statt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen. Je nach Wahlpflichtfächergruppe kommt noch ein weiteres Prüfungsfach hinzu:

    • Wahlpflichtfächergruppe I: Physik
    • Wahlpflichtfächergruppe II: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
    • Wahlpflichtfächergruppe IIIa: Französisch
    • Wahlpflichtfächergruppe IIIb: Kunst

Prüfungstermine siehe Bayerisches Realschulnetz (BRN).

2. Jahresfortgangsnoten

Vor Beginn der schriftlichen Prüfungen werden zunächst die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgelegt. Diese Noten werden den Schülern vor Beginn der schriftlichen Prüfungen schriftlich mitgeteilt. Hat ein Schüler in einem Vorrückungsfach, das ein sog. Nichtprüfungsfach ist, die Note 5 oder 6 kann/muss sich der Schüler einer mündlichen Prüfung unterziehen. Diese umfasst den gesamten Jahresstoff und dauert mindestens 20 Minuten. Eine Verbesserung der bisherigen Jahresfortgangsnote ergibt sich nur dann, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung deutlich besser ist (zwei Notenstufen) als die bisherige Note.

3. Mündliche Prüfungen

a) In Nichtprüfungsfächern

Teilnahme i. d. R. freiwillig

Wertung: der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Prüfung und der Gesamtleistung während des Jahres die Jahresfortgangsnote neu fest.

Dauer: i. d. R. 20 Minuten

Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen

Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Lehrkraft

Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung

Bekanntgabe der endgültigen Zeugnisnote: nach der Prüfungskonferenz

b) In Prüfungsfächern:

Nach der schriftlichen Prüfung (siehe 1.) können die Schüler*innen an einer mündlichen Prüfung teilnehmen bzw. durch die Prüfungskommission in die mündliche Prüfung eingewiesen werden, wenn der Leistungsstand durch die Jahresfortgangsnote nicht eindeutig geklärt ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Jahresfortgangsnote um einen Grad besser ist als die Note der schriftlichen Prüfung.

Dauer: i. d. R. 20 Minuten

Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen

Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft

Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung.

Bekanntgabe der endgültigen Zeugnisnote: nach der entsprechenden Prüfungskonferenz

4. Notenbildung

a) Gesamtprüfungsnote

Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die Note der schriftlichen Prüfung (SPN) doppelt, die der mündlichen einfach.

b) Gesamtnote

Die Gesamtnote (GN) wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote (JFN) und der Prüfungsnote (PN) ermittelt. Dabei überwiegt i. d. R. die Prüfungsnote:

Beispiele:

JFN 2, PN 1 – Gesamtnote 1

JFN 1, PN 2 – es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen mündlichen Prüfung

JFN 1, PN 3 – Gesamtnote 2 (Mündliche Prüfung nicht möglich)

c) Ausgleich zwischen Gesamtnoten

Der Prüfungsausschuss kann in einem Fach die bessere, in dem anderen Prüfungsfach die schlechtere Note festsetzen. In diesen beiden Fächern ist dann keine mündliche Prüfung mehr möglich.

5. Bestehen und Wiederholen der Abschlussprüfung

a) Normales Bestehen

Voraussetzung: in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5

b) Bestehen durch Notenausgleich

Liegt in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 vor oder in einem Vorrückungsfach die Note 6, wird sog. Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler

      • In einem Vorrückungsfach die Note 1
      • In zwei Vorrückungsfächern die Note 2 oder
      • In vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat.

Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Deutschnote 6 oder bei mehr als zwei negativen Gesamtnoten.

c) Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Der Schüler erhält ein Jahreszeugnis mit allen Jahresfortgangsnoten (ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung) und der Zeugnisbemerkung: „Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“

d) Wiederholen der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Grundsätzlich kann auch die 10. Klasse wiederholt werden, wenn nicht die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre in der Realschule) überschritten wird.

e) Freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung als „externer“ Teilnehmer einmal wiederholt werden. Soll auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf es der Genehmigung der Schulleitung (schriftlicher Antrag; Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Schüler, Schulleitung).

6. Verhinderung an der Teilnahme

  • Erkrankungen, die die Teilnahme an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ein ärztliches/schulärztlichen Attest nachzuweisen.
  • Hat sich ein Schüler der Prüfung zum Teil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
  • Versäumt ein Schüler eine schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung unentschuldigt, so wird die Note 6 erteilt.

7. Unterschleif

  • Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht es den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung.
  • In schweren Fällen wird der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen.
  • Wird ein Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit Note 6 zu bewerten
  • Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht mit Eintragungen versehen werden.
  • Alle nicht zugelassenen Hilfsmittel (Smartphones, Smartwatches, usw.) sind zusammen mit den Schultaschen und allen nicht benötigten Gegenständen in einem gesonderten Raum einzulagern.
  • Die Prüfungsaufsichten werden die Federmäppchen stichprobenartig kontrollieren.

Die Schulleitung/März 2020